Die UN-Behindertenrechtskonvention – offiziell „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ – wurde am 13. Dezember 2006 von den Vereinten Nationen verabschiedet und trat am 3. Mai 2008 in Kraft.

Seit dem 26. März 2009 ist sie in Deutschland geltendes Recht.

Ihr zentrales Ziel:
Volle und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – weltweit.


Was sie verändert

Die UN-BRK steht für einen grundlegenden Perspektivwechsel.

Nicht die Beeinträchtigung ist das Problem.
Das Problem sind Barrieren in Gesellschaft und Umwelt.

Treppen statt Rampen.
Komplizierte statt leichte Sprache.
Sonderstrukturen statt Inklusion.

Die Konvention macht deutlich:
Inklusion ist kein Akt der Wohltätigkeit, sondern ein Menschenrecht.

Damit verschiebt sich der Fokus – weg vom Defizit, hin zur Verantwortung von Politik, Institutionen und Gesellschaft, Strukturen barrierefrei und diskriminierungsfrei zu gestalten.


Und heute?

Die UN-BRK verpflichtet Staaten dazu, Diskriminierung zu beenden und volle Teilhabe zu ermöglichen.

Und dennoch erleben Menschen mit Behinderungen täglich:

  • Barrieren

  • Bevormundung

  • Ausschluss

  • Strukturelle Ungleichheit

Beim Zugang zu Bildung, Arbeit, Wohnen und umfassender Barrierefreiheit besteht weiterhin erheblicher Handlungsbedarf.

Die UN-BRK ist kein Symbolpapier, sondern ein verbindlicher menschenrechtlicher Auftrag.

Für Respekt, Selbstbestimmung und echte Teilhabe.


Warum das uns alle betrifft

Wenn wir über Inklusion sprechen, sprechen wir über Macht, Ressourcen und strukturelle Veränderung.
Über die Frage, wie wir als Gesellschaft Vielfalt ermöglichen – oder behindern.

Die Umsetzung der UN-BRK ist kein abgeschlossener Prozess. Sie ist eine fortlaufende Aufgabe.

Als Zentrum für Vielfalt & Inklusion verstehen wir es als unseren Auftrag, aufzuklären, Missstände sichtbar zu machen und Veränderung aktiv mitzugestalten.