In wenigen Wochen stehen gleich mehrere Landtagswahlen an: Am 6. September 2026 wird in Sachsen-Anhalt gewählt, am 20. September 2026 folgen Mecklenburg-Vorpommern und Berlin.
Für uns ist das ein guter Anlass, genauer hinzuschauen:
Können wirklich alle Menschen ihr Wahlrecht selbstbestimmt und ohne Barrieren ausüben?
Denn ein Wahlrecht allein bedeutet noch nicht automatisch, dass alle Menschen tatsächlich gleichberechtigt an Wahlen teilnehmen können.
Was hat sich beim Wahlrecht verändert?
Seit dem 1. Juli 2019 gilt in Deutschland ein inklusiveres Wahlrecht. Damit wurde ein wichtiger Schritt hin zu mehr politischer Teilhabe von Menschen mit Behinderung gemacht.
Wer Unterstützung beim Wählen benötigt, kann beispielsweise eine Wahlassistenz in Anspruch nehmen. Dabei darf eine Person der eigenen Wahl beim Wahlvorgang unterstützen.
Auch die Briefwahl ist möglich, ohne dass dafür ein besonderer Grund angegeben werden muss.
Darüber hinaus gibt es verschiedene Wahlhilfen, die Menschen eine selbstständigere Stimmabgabe ermöglichen können – beispielsweise Stimmzettelschablonen für blinde Menschen.
Und was ist mit den Wahllokalen?
Auch der Zugang zum Wahllokal spielt eine entscheidende Rolle.
Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, ob das zugewiesene Wahllokal barrierefrei zugänglich ist. Ist dies nicht der Fall, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Stimme in einem anderen barrierefreien Wahllokal abzugeben.
Doch von einer flächendeckend barrierefreien Wahl sind wir noch entfernt.
Laut Landeswahlamt Hamburg sind inzwischen knapp 75 Prozent der Wahllokale barrierefrei. Das klingt zunächst nach einer deutlichen Mehrheit – bedeutet aber gleichzeitig: Etwa jedes vierte Wahllokal ist noch nicht barrierefrei.
Und Barrierefreiheit endet nicht bei der Frage, ob ein Rollstuhl durch die Tür passt.
Barrierefreiheit bedeutet mehr als Zugänglichkeit
Eine wirklich inklusive Wahl muss unterschiedliche Bedürfnisse berücksichtigen.
Dazu gehören beispielsweise:
♿ zugängliche Wahllokale
👁️ geeignete Wahlhilfen
📝 verständliche und zugängliche Informationen
🤝 die Möglichkeit, Unterstützung in Anspruch zu nehmen
🗳️ eine möglichst selbstbestimmte Stimmabgabe
Denn wenn Informationen nicht verständlich sind, Wahlhilfen fehlen oder ein Wahllokal nicht zugänglich ist, können daraus konkrete Barrieren für die politische Teilhabe entstehen.
Wahlrecht bedeutet deshalb nicht nur, dass jemand formal wählen darf. Es bedeutet auch, dass die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden müssen, damit dieses Recht tatsächlich ausgeübt werden kann.
Demokratie braucht Teilhabe
Politische Entscheidungen betreffen alle Menschen. Deshalb sollten auch alle Menschen die Möglichkeit haben, ihre Stimme einzubringen.
Gerade für Menschen, die im Alltag bereits mit zahlreichen Barrieren konfrontiert sind, darf der Gang zur Wahlurne nicht zu einer weiteren Hürde werden.
Inklusion bedeutet auch politische Teilhabe.
Deshalb möchten wir euch vor den anstehenden Wahlen ermutigen: Informiert euch über eure Möglichkeiten und macht von eurem Wahlrecht Gebrauch. 🗳️
Wenn ihr Unterstützung benötigt, informiert euch rechtzeitig darüber, welche Möglichkeiten an eurem Wohnort bestehen.
Eine inklusive Demokratie ist eine Demokratie, an der wirklich alle Menschen teilhaben können. 💚

