Die geplante Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) wird von der Bundesregierung als Modernisierung und Fortschritt präsentiert. Eine genauere Analyse zeigt jedoch erhebliche Schwächen.
Dieser Beitrag stützt sich insbesondere auf die Veröffentlichung des Behindertenverbands Neubrandenburg (Infoheft März 2026) sowie auf Positionierungen zivilgesellschaftlicher Akteur*innen wie den Sozialhelden.

Zentrale Kritikpunkte

Laut Behindertenverband Neubrandenburg setzt der Gesetzesentwurf stark auf sogenannte „angemessene Vorkehrungen“. Unternehmen sollen Barrierefreiheit demnach im Einzelfall prüfen – insbesondere unter dem Vorbehalt der „Verhältnismäßigkeit“.

Das Problem:
Bauliche Maßnahmen können mit Verweis auf Kosten abgelehnt werden.
Es fehlen klare, verbindliche Standards für den privaten Sektor.
Sanktionen bei Nichtumsetzung bleiben schwach.

Damit droht eine strukturelle Verschiebung:
Barrierefreiheit wird nicht als selbstverständlicher Standard verankert, sondern als situative Maßnahme – abhängig von wirtschaftlicher Abwägung.

Warum das problematisch ist

Barrierefreiheit ist keine freiwillige Serviceleistung. Sie ist Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe.
Wenn Unternehmen selbst definieren können, was „zumutbar“ ist, entsteht eine gefährliche Grauzone: Rechte werden relativierbar, Zugang wird verhandelbar.

Die Sozialhelden und andere Organisationen betonen seit Jahren, dass Gleichstellung nur mit klaren gesetzlichen Verpflichtungen und wirksamen Durchsetzungsmechanismen erreicht werden kann.
Auch der Behindertenverband Neubrandenburg warnt: Ohne einklagbare Verpflichtungen bleibt Barrierefreiheit ein unverbindliches Versprechen.

Einordnung in den rechtlichen Rahmen

Deutschland hat mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zugesagt, umfassende Barrierefreiheit als Grundvoraussetzung für Teilhabe sicherzustellen.
Ein Gesetz, das diese Verpflichtung in eine Frage der „Verhältnismäßigkeit“ verwandelt, steht im Widerspruch zu diesem internationalen Menschenrechtsstandard.

Auswirkungen in der Praxis

Was bedeutet das konkret? Wenn Arztpraxen, Banken oder Kinos notwendige Anpassungen mit Verweis auf Kosten ablehnen dürfen, bleiben viele Menschen ausgeschlossen. Barrieren werden damit nicht abgebaut, sondern gesetzlich legitimiert.
Ein Beispiel: Eine Rollstuhlnutzerin kann eine Praxis nicht erreichen, weil eine Rampe „unverhältnismäßig teuer“ wäre – ihr Recht auf Zugang wird ihr damit verwehrt.

Unser Standpunkt

Eine Reform, die Barrierefreiheit nicht verbindlich und einklagbar macht, bleibt hinter menschenrechtlichen Anforderungen zurück.

Wir fordern:

  • klare gesetzliche Standards

  • wirksame Kontrollmechanismen

  • echte Sanktionen bei Verstößen

  • konsequente Beteiligung von Menschen mit Behinderungen

Barrierefreiheit darf nicht zur freiwilligen Option werden.
Sie ist ein Menschenrecht – und muss entsprechend gesetzlich abgesichert sein.

Was jetzt wichtig ist

Die Reform des BGG steht kurz vor der parlamentarischen Beratung. Jetzt ist der Moment, um Stellung zu beziehen. Zivilgesellschaftliche Organisationen, Betroffene und Unterstützer*innen sollten sich einbringen – durch Stellungnahmen, öffentliche Aktionen oder die Beteiligung an laufenden Konsultationsverfahren.

Nur mit gemeinsamem Druck kann verhindert werden, dass Barrierefreiheit in Deutschland zu einer Frage der Kulanz statt der Gleichberechtigung wird.